Allgemeine Geschäftsbedingungen
GIPFL All-in-One Hub für Marketing-Automation & CRM
Gerichtsstand: Vaduz, Liechtenstein
Inhalt
- § 1Allgemeines und Vertragsschluss
- § 2Nutzung von GIPFL
- § 3Verfügbarkeit von GIPFL
- § 4Kundensupport
- § 5Anpassung der beauftragten Leistungen
- § 6Datensicherung und Wiederherstellung
- § 7Gratis- und Testversionen
- § 8Entgelte und Abrechnung
- § 9Laufzeit und Kündigung
- § 10Folgen der Beendigung
- § 11Zukünftige Entwicklung von GIPFL
- § 12Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten
- § 13Mängelansprüche
- § 14Schutzrechtsverletzung
- § 15Haftung
- § 16Geheimhaltung
- § 17Datenschutz
- § 18Aufrechnung und Abtretung
- § 19Höhere Gewalt
- § 20Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
- § 21Schlussbestimmungen
- § 22Referenznennung
- § 23Sicherheitsvorfälle und Datenpannen
§ 1Allgemeines und Vertragsschluss
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung von GIPFL und die damit von uns im Zusammenhang angebotenen Dienste und Produkte. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des liechtensteinischen Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Einen Vertragsschluss mit Verbrauchern (Konsumenten) im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes lehnen wir ausdrücklich ab. Wenn wir darüber getäuscht wurden, dass unser Vertragspartner Verbraucher ist, behalten wir uns die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund vor.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender oder zusätzlicher Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.
Die Darstellung unserer Produkte auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, unterbreitet er uns vielmehr das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von zwei Arbeitstagen an unserem Sitz gebunden. Die Annahme erfolgt durch erfolgreiche Durchführung des Zahlungsvorganges, Bestätigung des Vertragsschlusses in Textform durch uns oder Bereitstellung des Dienstes. Eine automatisiert versandte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt, ist keine Annahme.
Der Kunde hat bei seiner Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen sind vom Kunden unverzüglich in Textform mitzuteilen. Er hat keinen Anspruch auf Korrektur von Rechnungen, die aufgrund unterbliebener Aktualisierung nicht korrekt ausgestellt wurden.
Als Beschaffenheit von GIPFL gelten nur die Angaben als vereinbart, die wir bei Vertragsschluss gemacht haben. Davon abweichende öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.
§ 2Nutzung von GIPFL
Der Kunde erhält an GIPFL einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Rechte zur vertragsgemäßen Nutzung gemäß dem jeweils gewählten Tarif (z. B. Anzahl der Kontakte).
Soweit der Kunde weiteren Nutzern den Zugriff auf seinen Kundenbereich ermöglicht, ist der Kunde für die entsprechenden Nutzungen verantwortlich; die von den Nutzern vorgenommenen Handlungen sind ggf. datenschutzrechtliche Weisungen im Rahmen des mit dem Kunden abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages.
Jede Partei trifft übliche und angemessene Vorkehrungen, um Benutzerkennungen und Passwörter vor Kenntnisnahme unbefugter Dritter zu schützen. Die Parteien informieren sich wechselseitig, wenn sie den Verdacht haben, dass Zugangsdaten unberechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten; diese sind in diesem Fall unverzüglich durch Änderung abzusichern. Der Kunde trägt gegenüber uns die Verantwortung für einen etwaigen Missbrauch der Zugangsdaten durch von ihm autorisierte Personen.
Der Kunde darf GIPFL nicht unter Verletzung der Rechte Dritter oder zu rechtswidrigen Zwecken verwenden. Er wird insbesondere jegliche Nutzung unterlassen, die dazu führen könnte, dass uns eine Verletzung geltender Gesetze oder von Rechten Dritter vorgeworfen werden kann. Verboten ist insbesondere:
- der Versand von unerwünschten Nachrichten (Spam) über GIPFL;
- automatisiertes Auslesen (Scraping) von Inhalten oder Daten aus GIPFL;
- der Massenimport von Kontaktdaten, für die keine gültige Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO vorliegt;
- die Nutzung von GIPFL für den Versand von Inhalten, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß gegen Abs. 4 resultieren, einschließlich angemessener Kosten der rechtlichen Prüfung und Vertretung, auf erstes Anfordern frei, es sei denn, er hat den Verstoß nicht zu vertreten.
Verletzt der Kunde die Regelungen des Abs. 4, können wir im erforderlichen Umfang seinen Zugriff auf GIPFL oder die entsprechenden Daten sperren. Sofern zumutbar, informieren wir den Kunden vorab unter Fristsetzung. Die Information erfolgt per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse. Statt der Sperrung kann eine Löschung von Daten erfolgen, wenn wir hierzu verpflichtet und eine Sperrung zur Abstellung der Verletzung nicht ausreichend ist.
Verletzt der Kunde trotz Abmahnung weiterhin oder wiederholt die Regelungen des Abs. 4, können wir den Vertrag außerordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht auch bei einem einmaligen besonders schwerwiegenden Verstoß.
§ 3Verfügbarkeit von GIPFL
Wir schulden eine Verfügbarkeit von GIPFL am Übergabepunkt (Schnittstelle zum Internet im Rechenzentrum, in dem GIPFL von uns betrieben wird) von 99 % je Vertragsmonat.
Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die Möglichkeit der vertragsgemäßen Nutzung von GIPFL am Übergabepunkt.
GIPFL gilt auch bei folgenden Ausnahmen als verfügbar:
- Wartungsarbeiten sonntags zwischen 2:00 und 4:00 Uhr Ortszeit am Unternehmenssitz;
- Wartungsarbeiten montags bis freitags zwischen 20:00 und 6:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen, sofern mindestens eine Woche im Voraus angekündigt;
- Nichtverfügbarkeit zur Behebung von Fehlern, die einem sicheren Betrieb gemäß DSGVO sowie des liechtensteinischen Datenschutzgesetzes (DSG) entgegenstehen oder die IT-Sicherheit mehr als unwesentlich gefährden, sofern mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt und die Ausfalldauer 4 Stunden nicht übersteigt.
Die Information des Kunden erfolgt per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse.
§ 4Kundensupport
Wir stellen für den Kundensupport ein Ticketsystem zur Verfügung, das aus dem Kundenbereich auf unserer Webseite erreichbar ist. Kundenanfragen werden wie folgt bearbeitet:
- Kritische Fehler (Plattform nicht nutzbar): Erstreaktion innerhalb von 1 Werktag;
- Sonstige Anfragen und Fehler: Bearbeitung innerhalb von 5 Werktagen.
Ein Anspruch auf Bearbeitung außerhalb dieser Zeiten oder auf einen bestimmten Lösungszeitpunkt besteht nicht, sofern kein gesondertes SLA vereinbart wurde.
§ 5Anpassung der beauftragten Leistungen
Der Kunde kann seinen Vertrag jederzeit in einen höheren Tarif wechseln. Die Abrechnung des bisherigen und des neuen Tarifs erfolgt tagesgenau. Ein Wechsel auf einen niedrigeren Tarif ist zum Ende der jeweils laufenden Vertragslaufzeit möglich.
§ 6Datensicherung und Wiederherstellung
Wir erstellen kalendertäglich zwischen 00:00 und 02:00 Uhr Sicherungskopien der in GIPFL gespeicherten Daten. Die Datensicherung erfolgt rollierend: Die für einen Wochentag gesicherten Daten werden mit der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben. Nach demselben Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, die rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben wird.
Sofern wir einen Datenverlust feststellen, stellen wir die verlorenen Daten aus der letzten verfügbaren Datensicherung wieder her und informieren die betroffenen Kunden per E-Mail über den Verlust und den Zeitpunkt der Wiederherstellung.
§ 7Gratis- und Testversionen
Soweit wir dem Kunden eine Gratis- oder kostenlose Testversion von GIPFL zur Verfügung stellen, gelten die nachfolgenden Absätze, die im Fall von Widersprüchen den weiteren Regelungen dieser Geschäftsbedingungen vorgehen.
Gratis- oder Testversionen werden dem Kunden "wie sie stehen und liegen" zu Testzwecken überlassen. Wir schulden für diese nicht, dass die Leistungen stets und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Wir bemühen uns, Gratis- oder Testversionen mit derselben Sorgfalt zu betreiben wie unsere kostenpflichtigen Angebote; da wir hierfür keine Vergütung erhalten, können wir keine weitergehenden Verpflichtungen eingehen.
Jede Partei ist jederzeit berechtigt, einen entsprechenden Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Eine Gratis- oder Testversion darf nur für solche Zwecke genutzt werden, bei denen Mängel, das Ausbleiben unserer Leistung sowie der Verlust von Daten keinen Schaden für den Kunden oder Dritte mit sich bringen. Eine Nutzung zu Produktivzwecken ist möglich, erfolgt jedoch ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.
§ 8Entgelte und Abrechnung
Wir rechnen über die mit dem Kunden bei Vertragsschluss vereinbarten Entgelte für die vereinbarte Vertragslaufzeit vorträglich ab. Die dem Kunden für Jahresverträge gewährten Sonderpreise sind Gegenleistung für die längere Vertragslaufzeit.
Alle von uns angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro.
Sofern der Kunde eine Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt hat, steht er dafür ein, dass diese auf den Vertragspartner lautet und für den Einzug der uns zustehenden Entgelte genutzt werden darf. Der Kunde hat die Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf ihrer Gültigkeit zu aktualisieren.
Kunden, für die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren in Rechnung gestellt wird, haben uns ihre Umsatzsteuer-ID bekanntzugeben; andernfalls sind wir berechtigt, liechtensteinische Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf nachträgliche Korrektur entsprechender Rechnungen besteht nicht.
Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen; sofern bereits Ansprüche auf Kosten oder Zinsen bestehen, erfolgt die Verrechnung in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptleistung.
Im Fall des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unbenommen.
Wir sind berechtigt, vereinbarte Entgelte anzupassen. Die Information über die Anpassung hat mindestens vier (4) Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist des Vertrages per E-Mail zu erfolgen. Die Anpassung tritt frühestens nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Kunde nach Zugang der Information den Vertrag kündigen kann.
§ 9Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird nach Wahl des Kunden für einen Monat oder ein Jahr fest abgeschlossen. Er kann vor Ablauf der Festlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Im Übrigen ist eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat bei Jahresverträgen bzw. zwei Wochen bei Monatsverträgen zum Ablauf der jeweiligen Festlaufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Festlaufzeit jeweils um einen Monat bzw. ein Jahr.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
- die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei nach fruchtlosem Ablauf einer Abhilfefrist (Mahnung und Fristsetzung entbehrlich bei Unzumutbarkeit);
- die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse;
- die Eröffnung der Liquidation.
Wir sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Fälligkeitstermine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist.
Eine Kündigung wegen Nichtgewährung der vertragsgemäßen Nutzung ist erst zulässig, wenn uns eine angemessene Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gewährt wurde und diese fehlgeschlagen ist.
Kündigungen können per E-Mail an office@cause.buzz erfolgen.
§ 10Folgen der Beendigung
Der Kunde hat das ihm aus dem gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag zustehende Weisungsrecht zu einem Export der für ihn verarbeiteten Daten mindestens 14 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit auszuüben. Der Export erfolgt in dem Format, wie die Daten bei uns gespeichert sind, über eine verschlüsselte Download-Möglichkeit. Für die Bereitstellung steht uns ein Entgelt von 200,– EUR netto zu.
Übt der Kunde sein Weisungsrecht nicht entsprechend aus, werden die gespeicherten Daten automatisiert mit Vertragsende gelöscht. Die Löschung erfolgt so, dass eine Wiederherstellung nicht mehr möglich ist.
§ 11Zukünftige Entwicklung von GIPFL
Mit GIPFL erwirbt der Kunde kein statisches Produkt. Wir haben die Absicht, GIPFL weiterzuentwickeln, um neue Funktionen und Angebote anzubieten. Der Leistungsumfang unterliegt daher einem Wandel. Über mehr als unwesentliche Änderungen informieren wir auf unserer Webseite unter "Updates".
Sofern Änderungen an GIPFL für den Kunden unzumutbar sein sollten, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier (4) Wochen ausgeübt werden muss. Fristbeginn ist der Tag, an dem der Kunde von der Änderung Kenntnis erlangt hat. Dieses Kündigungsrecht besteht nicht für die Änderung oder den Entfall von Funktionen, die wir im Rahmen eines Beta-Tests zur Verfügung gestellt haben; für diese behalten wir uns jederzeit vor, sie nicht oder nur in geänderter Form weiteranzubieten.
§ 12Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten
Wenn wir mit der erstmaligen Bereitstellung von GIPFL in Verzug kommen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine uns gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist.
Kommen wir nach betriebsfähiger Bereitstellung unseren Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach oder ist die geschuldete Verfügbarkeit für einen Vertragsmonat unterschritten, verringert sich die vereinbarte Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der GIPFL nicht im vereinbarten Umfang zur Verfügung stand.
Wir haben darzulegen, dass wir den Grund für die Verspätung oder Unterschreitung der Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben.
§ 13Mängelansprüche
Dem Kunden stehen bei Mängeln der Leistung die gesetzlichen Rechte zu, wobei wir entscheiden, ob wir den Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung beheben.
Unsere verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine von uns zugesicherte Eigenschaft (Garantie) handelt.
Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Diese gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mängelansprüchen; insoweit gelten die Haftungsregelungen in § 15.
Sofern der Kunde das Vorliegen eines Mangels rügt und sich in Folge unserer Tätigkeit ergibt, dass kein Mangel vorliegt, hat der Kunde unseren hierfür angefallenen Aufwand zu vergüten, es sei denn, das Nichtvorliegen des Mangels war für den Kunden bei Anwendung zuzumutender Sorgfalt nicht erkennbar.
Für Funktionen, die ausdrücklich als Beta-Version bereitgestellt werden, sind jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz vorzuwerfen ist. Beta-Versionen sind ihrem Wesen nach unfertig und können Mängel aufweisen.
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen. Soweit wir infolge unterlassener oder verspäteter Anzeige keine Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, für den entsprechenden Zeitraum die Vergütung zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels außerordentlich zu kündigen.
§ 14Schutzrechtsverletzung
Wir gewährleisten, dass durch die vertragsgemäße Nutzung von GIPFL Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
Sollte dies gleichwohl der Fall sein, werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten die erforderlichen Rechte erwerben oder GIPFL so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, ohne dass die dem Kunden geschuldeten Leistungen wesentlich beeinträchtigt werden.
§ 15Haftung
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden sowie auf die Entgelte, die der Kunde uns in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.
Abs. 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
§ 16Geheimhaltung
Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung der vom Kunden in GIPFL gespeicherten Daten. Diese werden von uns nur für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages verarbeitet und an Dritte nur insoweit offenbart, wie es zur Erfüllung des Vertrages nach unserem billigen Ermessen erforderlich ist.
Nicht der Geheimhaltung unterliegen Daten, welche (i) zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder werden, (ii) uns bereits rechtmäßig bekannt waren, (iii) uns von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht werden, (iv) von uns selbständig entwickelt worden sind, (v) uns durch zulässige Analyse öffentlich erhältlicher Dienste oder Produkte des Kunden bekannt werden oder (vi) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften offenbart werden müssen.
Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird von einer Beendigung des Vertrages nicht berührt.
§ 17Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden mittels GIPFL gilt der gesondert mit dem Kunden über unsere Webseite abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO sowie den einschlägigen Bestimmungen des liechtensteinischen Datenschutzgesetzes (DSG). Wir bieten dem Kunden die Möglichkeit, individuelle Anpassungen am Auftragsverarbeitungsvertrag vorzunehmen; die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anpassung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Die von uns eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sowie deren Verarbeitungsstandorte sind in Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrages aufgeführt; Änderungen werden dem Kunden gemäß den Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages mitgeteilt.
Im Übrigen verpflichten wir uns, personenbezogene Daten, die der Kunde uns zur Vertragserfüllung überlässt und die nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind, nach den geltenden Datenschutzvorschriften zu verarbeiten.
Wir bieten dem Kunden mittels GIPFL die Möglichkeit zur individuellen Steuerung, zum Tracking und zur Auswertung von Interaktionen mit oder durch Nutzer. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden als Verantwortlichem im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO, diese Funktionen so zu nutzen, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften der DSGVO, des liechtensteinischen DSG sowie alle ggf. weiteren anwendbaren Gesetze eingehalten werden. Wegen Regelungen zu Sicherheitsvorfällen und Datenpannen wird auf § 23 dieser AGB sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag verwiesen.
§ 18Aufrechnung und Abtretung
Eine Vertragspartei ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Abtretung von Geldforderungen ist gestattet.
§ 19Höhere Gewalt
Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit, solange sie an der Erbringung der Leistung aus höherer Gewalt gehindert ist. Das gilt auch für den Fall, dass die Partei sich bereits im Verzug befindet.
Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte. Dies gilt insbesondere für Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Cyber-Angriffe, staatliche Anordnungen oder Rohstoffmangel.
Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, hat: (a) die andere Partei unverzüglich in Textform zu informieren; (b) Maßnahmen zu ergreifen, um die Erfüllung möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können; (c) negative Auswirkungen zu minimieren.
§ 20Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht zu.
Wir informieren den Kunden in Textform an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse über die Absicht der Änderung, die geänderten Regelungen und das Bestehen sowie die Ausübung des Widerspruchsrechts.
Macht der Kunde vor Ablauf der Ankündigungsfrist von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, finden die bisherigen Geschäftsbedingungen weiter Anwendung; andernfalls finden mit Ablauf der Frist die neuen Geschäftsbedingungen Anwendung. Wir sind berechtigt, den Vertrag im Falle eines Widerspruchs zu kündigen.
§ 21Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Änderungen bedürfen der Textform. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungsort ist an unserem Sitz. Der Vertrag unterliegt allein dem Recht des Fürstentums Liechtenstein. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung.
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Vaduz, Liechtenstein. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.
§ 22Referenznennung
Wir sind berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz auf unserer Webseite und in Marketingmaterialien zu nennen, sofern der Kunde dieser Nutzung nicht in Textform widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und wird unverzüglich umgesetzt.
Eine darüber hinausgehende Nutzung von Inhalten, Zitaten oder Fallstudien des Kunden zu Werbezwecken bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform.
§ 23Sicherheitsvorfälle und Datenpannen
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Datenpanne) informieren wir den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, in Textform. Die Einzelheiten unserer Pflichten als Auftragsverarbeiter sind im gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.
Die etwaig erforderliche Meldung einer Datenpanne an die zuständige Aufsichtsbehörde (Datenschutzstelle Liechtenstein) gemäß Art. 33 DSGVO sowie Art. 15 DSG sowie die Benachrichtigung betroffener Personen gemäß Art. 34 DSGVO obliegen dem Kunden als Verantwortlichem. Wir unterstützen den Kunden hierbei nach Kräften.